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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.

2.            Vertragsabschluss

2.1          Unsere
  sämtlichen - auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen einschließlich
  Beratungen und eventuelle Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund

unserer
  nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bedingungen des Bestellers
  wird hiermit widersprochen.

2.2          Unsere
  Angebote sind freibleibend. Lieferverträge und deren Änderungen werden erst
  durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3          Geringfügige
  Abweichungen von Abbildung, Gewichts- und Maßangaben sind zulässig.

Technische
  Verbesserungen bleiben vorbehalten.

3.            Lieferung

2.1.         Die Lieferung erfolgt ab Werk oder
  Lager auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware
  spätestens mit der Übergabe an den Abholer, Spediteur oder Frachtführer

oder dem
  Verlassen der Ware aus unserem Lager bzw. Werk auf den Käufer über und zwar
  auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Dies gilt auch für
  Transporte zu Reparaturzwecken, mit Ausnahme solcher, zum Zwecke der von uns
  im Rahmen der Gewährleistung durchzuführender Nachbesserung.

2.2          Versandweg,
  Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl
  überlassen.

2.3          Etwaige Beschädigungen und Verluste
  sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche von
  Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

3.            Lieferzeit und Lieferungshindernisse

3.1          Lieferzeitangaben
  gelten nur annähernd, sofern nicht ein bestimmtes Lieferdatum bestätigt
  wurde.

Lieferfristen
  beginnen mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
  Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Besteller für
  die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen.
  Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk
  Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft
  dem Besteller gemeldet ist. Letzteres gilt entsprechend, wenn die Lieferung
  sich aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat.

3.2          Bei späteren Änderungen des Vertrages
  durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die
  Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.

3.3          Die
  Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer
  außergewöhnlicher

Ereignisse,
  die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt
  nicht abwenden konnten - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten - soweit
  sie auf die Fertigstellung oder Anlieferung des Liefergegenstandes von
  erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe,
  Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von
  Roh- und Hilfsstoffen. Wir durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung
  oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne
  dass der Besteller Schadenersatz verlangen kann. Sofern die Lieferverzögerung
  länger als 2 Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
  zurückzutreten. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so
  gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnehmerverpflichtung. Die
  Vertragspartner sind verpflichtet, zum anderen Teil Anfang und Ende von
  Hindernissen der erwähnten Art unverzüglich mitzuteilen.

3.4          Bei
  Lieferverzug hat der Besteller uns eine angemessene Nachfrist von mindestens
  4 Wochen zu setzen.

4.            Preise

4.1          Unsere
  Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer,
  ausschließlich Verpackung soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.2          Falls
  bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, behalten wir uns
  eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Eine
  solche Preiserhöhung behalten wir uns jedoch nur vor für Lieferungen oder
  Leistungen, die später als
4 Monate nach
  Vertragsabschluss zu erbringen sind.

4.3          Für
  Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind oder bei Lieferung zu Listenpreisen,
  gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

5             Zahlungsbedingungen

5.1          Sofern
  nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb
  von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

5.2          Bei
  Überschreitung der 30-tägigen Zahlungsfrist werden Zinsen und Kosten gemäß
  den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens
  jedoch sind 8% p.a, über dem Basiszinssatz
288 Abs.2 BGB) zu bezahlen.

5.3          Der
  Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

5.4          Aufrechnungen
  mit bestrittenen Gegenansprüchen sowie die Zurückhaltung von Zahlungen sind
  ausgeschlossen.

6             Eigentumsvorbehalt

6.1          Alle
  gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
  sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungen,
  die uns aus der Geschäfts­verbindung gegen den Besteller zustehen. Das gilt
  auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

6.2          Be- oder Verarbeitung von uns
  gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem
  Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die

von
  uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
  tritt uns der Besteller das (Mit-) Eigentum an der dadurch entstehenden Sache
  ab, und zwar im Verhältnis

des
  Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen
  verwendeten Waren.

6.3          Der Besteller darf die gelieferte
  Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern oder
  verwenden, wenn seine Abnehmer die Abtretung der Forderungen aus der
  Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignungen
  und/oder Verpfändungen der Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet.
 

 

6.4           Bei Pfändungen oder sonstigen
  Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu
  benachrichtigen, damit wir unsere Rechte wahrnehmen können.

6.5           Zur Sicherung unserer sämtlichen,
  auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, tritt der
  Besteller bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich solcher aus
  Kontokorrent) mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
  und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware entstehen. Wir nehmen diese
  Abtretung an.

6.6           Erfolgt die Veräußerung oder
  sonstige Verwendung unserer Vorbehaltsware zusammen mit der Veräußerung oder
  sonstigen Verwendung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen, so
  beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Fakturenwert unserer Rechnungen.

6.7           Der Besteller ist zur Einziehung der
  an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug
  Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  oder sonstigen Vermögensverfall des Bestellers können wir die
  Einziehungsermächtigung widerrufen.

6.8
            Übersteigt der Wert der
  bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als
  20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von
  Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

6.9           Bei Pflichtverletzungen des
  Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zum Rücktritt
  und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
  Die Rücknahme bzw.

Geltendmachung
  des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Lieferers; in diesen
  Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt
  kein Rücktritt vom

Vertrag,
  es sei denn, der tieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.

7             Gewährleistung

7.1          Wir
  gewährleisten die Mangelfreiheit der verkauften Geräte und Ersatzteile für
  die

Dauer von 24 Monaten ab Lieferung. Die Gewährleistung
  erstreckt sich nicht auf die bestimmungs­gemäße Abnutzung der Kaufsache oder
  von Teilen hiervon.

7.2          Unsere
  Leistung beschränkt sich im Gewährleistungsfall für uns wahlweise

auf
  die für den Käufer kostenfreie Ersatzlieferung des mangelhaften Teils der
  Kaufsache oder Ersatzlieferung oder Reparatur der Kaufsache selbst.

Der Ausbau des defekten Teils sowie der Einbau des im
  Rahmen der Gewährleistung gelieferten mangelfreien Ersatzteils obliegt dem
  Käufer. Die hierbei entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits­und weiteren
  Materialkosten des Käufers sind durch die dem Käufer eingeräumte Mängelablöse
  abgegolten.

7.3          a)
  Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
  Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen
  des Mangels zu.

b)
  Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt
  die Ware beim ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt
  sich auf die Differenz

zwischen
  Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die
  Vertragsverletzung arglistig verursacht oder verschwiegen oder eine Garantie
  übernommen haben.

c)  
 
Das Recht zur
  Minderung bleibt unberührt.

d)  Weitere Schadenersatzansprüche sind, soweit
  gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.4          Der
  Käufer kann den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn uns
 

die
  Nacherfüllung unmöglich ist oder auch beim zweiten Nachbesserungsversuch
  fehlgeschlagen ist.

7.5          Die
  Gewährleistungsansprüche des Käufers entfallen, wenn und soweit dieser die
  ihm gemäß unserer Betriebsanleitung obliegenden Wartungsvorschriften nicht
  beachtet hat

und/oder
  wenn die Kaufsache unsachgemäß behandelt worden ist und/oder wenn der

Mangel auf die Verwendung ungeeigneter Füllprodukte
  oder auf das Unterlassen des Einbaus eines erforderlichen Entkalkungsfilters
  zurückzuführen ist.

7.6          Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt
  nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart, welche dem Käufer vorliegt und
  Vertragsbestandteil geworden ist.

7.7          Mündliche
  Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.            Haftung

8.1          Schadenersatzansprüche des
  Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
  Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
  Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
  Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
  wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der
  Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher
  Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher
  Vertragspflichten ist jedoch

auf
  den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
  oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des
  Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines
  Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
  Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8.2          Der
  Ausschluss der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und
  Verrichtungsgehilfen.

9.            Teilnichtigkeit

9.1          Sollte
  eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine
  Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns
  unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
  Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

10.          Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1        Der
  Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

10.2        Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der
  Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder
  unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der
  Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

10.3        Es
  gilt im Rahmen eines evtl. Rechtsstreites ausschließlich deutsches
  Zivilprozessrecht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich
  deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
  Nationen über Verträge über den internationalen

Waren
  kauf (CISG).

bonitass Automatenservice, Inh.
  Peter Pinkau
, März,2008

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bonitass Automatenservice Peter Pinkau, Inhaber

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